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Kündigungsfristen PKV
Ihr wisst sicher alle, dass gesetzliche Krankenkassen Kündigungsfristen besitzen, die sogenannten Stichtage. Gibt es solche auch bei privaten Krankenversicherungen? Bin neu auf dem Gebiet und freu mich daher über jede neue Info, die ihr mir geben könnt 
jeek
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Schau dir mal folgenden Link an, da dürfte deine Frage wohl bestens geklärt werden... Ausführlicher kann es auch keiner von uns
http://www.pkv-netz.com/kuendigung-f.htm
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Kündigungsfristen gibt es selbstverständlich auch bei privaten Krankenversicherungen, denn die müssen ja auch ihre Jahresstatistiken berechnen, um dann die Beiträge bemessen zu können. Diese sind ähnlich wie die der gesetzlichen Krankenkassen - dementsprechend ist deine Frage klar mit "Ja, es gibt auch bei PKV Kündigungsfristen" zu beantworten.
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Also normalerweise ist es so, dass man bis drei Monate vor Ende des Beitragsjahres kündigen muss. Kündigungsfrist bzw. Stichtag hängen aber wie so oft direkt von den Kassen ab.
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Hallo jeek,
ich bin etwas verwirrt, inwiefern meinen Sie Kündigungsfristen. Möchten sie die Krankenkasse wechseln oder möchten sie von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse wechseln. Für letzteres gibt es nämlich einen speziellen, gesetzlich geregelten Stichtag. Wo der aktuell liegt, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen, meistens im Februar/März. Andere Kündigungsfristen sind vertraglich festgelegt, schauen Sie doch einfach in Ihren Vertrag mit der Krankenkasse, sofern Sie schon privat versichert sein sollten.
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Kündigungsfristen kann man in der Regel vertraglich absichern lassen, also hat man dann eine gewisse Zeitgrenze, zu der man die private Krankenversicherung kündigen muss. Selbstverständlich sind private Versicherer auch nur Unternehmen und haben somit eine gewisse Profitgier (man verstehe mich bitte nicht falsch). Folglich wollen diese auch ein wenig kalkulieren können, weswegen sie Kündigungsfristen einführen. In der Regel belaufen sich diese auf eine kurze Zeitspanne, wenige Wochen bis vielleicht höchstens 6 Monate im Extremfall. Insofern einfach auf die Kündigungsfristen achten und dann geht nix schief mit der PKV.
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Es kommt natürlich darauf an, ob fristgerecht gekündigt werden soll oder vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird. Denn bei außerordentlicher Kündigung gelten andere Fristen, diese kann man hier nachlesen.
Geändert von admin (22.05.13 um 10:49 Uhr)
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